Führerscheinentzug wegen drogen
Jeder Heranwachsende oder Erwachsene
freut sich, wenn er endlich den Führerschein nach dutzenden
Lernstunden in den Händen hält. Ärgerlich
ist anschließend jedoch, wenn man sich nicht an die
Straßenregeln hält und dabei vom Gesetz erwischt
wird. Der Führerscheinentzug folgt meist wegen zu hohem
Alkohol- oder sonstigem Drogenkonsum. Dabei geschieht ein
Großteil an Unfällen im Straßenverkehr
durch gerade diese Drogeneinwirkungen. Und nicht nur Autofahrer,
sondern auch Radfahrer mit Führerschein, die unter
Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, müssen
mit einem Entzug rechnen, wenn sie von der Polizei angehalten und
getestet werden.
Der Prozess, der folgt, wenn etwa der Cannabisbesitz im Straßenverkehr oder der Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nachgewiesen wird, sieht ein immer gleiches Schema vor. Zunächst wird ein ärztliches Gutachten erstellt, das in der Regel zwei Drogenscreenings beinhaltet und rund 350 Euro kostet, die natürlich vom Drogen- und Verkehrssünder zu übernehmen sind. Anschließend hat man den Nachweis, ob es sich um einen Kaum-Konsumierenden, Gelegentlich-Konsumierenden oder Regelmäßig-Konsumierenden handelt, dem der Führerschein entzogen werden soll. Manchmal ist auch keine abschließende Beurteilung möglich. Im Falle der ersten drei Beurteilungen bei den Verkehrspsychologen erfolgt die psychologische Auswertung, welche über das endgültige Schicksal des Führerscheins für die nächsten Monate und Jahre entscheidet.
Gesetzeshüter urteilen nach folgenden Kriterien über das Drogenmuster und persönliche Verhaltensschema des Verdächtigen. Dabei wird überprüft, ob dieser fähig ist, Drogen und Fahren zu trennen, ob eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, ein Kontrollverlust besteht und ob ein zusätzlicher Konsum anderer psychoaktiver Stoffe wie Alkohol besteht. Daraus wird ein Gesamtbild erstellt, welches die Frage beantworten soll, ob es sich beim potentiellen Verkehrssünder um einen zukünftigen Wiederholungstäter handelt, dieser also auch zukünftig Drogen konsumiert und dabei Auto fährt. Kann die Frage mit Ja beantwortet werden, so muss der mögliche Verkehrssünder zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die noch einmal mit 550 bis 700 Euro zu Buche schlägt. Um diese sicher zu bestehen, empfiehlt sich eine gute MPU Beratung. Wird die Frage dagegen gleich mit Nein beantwortet oder der potentielle Sünder nach der MPU für gesund erklärt bzw. dieser seine Drogenfreiheit nachweist, wird der Führerschein nicht entzogen.
Direkt entzogen werden kann der Führerschein bei einem Cannabis-Konsum mit Bezug zum Straßenverkehr. Der Unterschied zu den anderen beiden Fällen liegt darin, dass die Polizei beim Verkehrssünder einen direkten Drogenkonsum beim Fahrer während seiner Einflussnahme im Straßenverkehr feststellt, etwa durch Joints um Aschenbecher oder frischen Drogengeruch. Dies ist in etwa gleichzustellen mit dem Konsum und Besitz aller anderen Drogen außer Alkohol, die nicht nur verkehrstechnische Folgen für den Fahrer bzw. Verkehrssünder haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Prozess, der folgt, wenn etwa der Cannabisbesitz im Straßenverkehr oder der Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nachgewiesen wird, sieht ein immer gleiches Schema vor. Zunächst wird ein ärztliches Gutachten erstellt, das in der Regel zwei Drogenscreenings beinhaltet und rund 350 Euro kostet, die natürlich vom Drogen- und Verkehrssünder zu übernehmen sind. Anschließend hat man den Nachweis, ob es sich um einen Kaum-Konsumierenden, Gelegentlich-Konsumierenden oder Regelmäßig-Konsumierenden handelt, dem der Führerschein entzogen werden soll. Manchmal ist auch keine abschließende Beurteilung möglich. Im Falle der ersten drei Beurteilungen bei den Verkehrspsychologen erfolgt die psychologische Auswertung, welche über das endgültige Schicksal des Führerscheins für die nächsten Monate und Jahre entscheidet.
Gesetzeshüter urteilen nach folgenden Kriterien über das Drogenmuster und persönliche Verhaltensschema des Verdächtigen. Dabei wird überprüft, ob dieser fähig ist, Drogen und Fahren zu trennen, ob eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, ein Kontrollverlust besteht und ob ein zusätzlicher Konsum anderer psychoaktiver Stoffe wie Alkohol besteht. Daraus wird ein Gesamtbild erstellt, welches die Frage beantworten soll, ob es sich beim potentiellen Verkehrssünder um einen zukünftigen Wiederholungstäter handelt, dieser also auch zukünftig Drogen konsumiert und dabei Auto fährt. Kann die Frage mit Ja beantwortet werden, so muss der mögliche Verkehrssünder zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die noch einmal mit 550 bis 700 Euro zu Buche schlägt. Um diese sicher zu bestehen, empfiehlt sich eine gute MPU Beratung. Wird die Frage dagegen gleich mit Nein beantwortet oder der potentielle Sünder nach der MPU für gesund erklärt bzw. dieser seine Drogenfreiheit nachweist, wird der Führerschein nicht entzogen.
Direkt entzogen werden kann der Führerschein bei einem Cannabis-Konsum mit Bezug zum Straßenverkehr. Der Unterschied zu den anderen beiden Fällen liegt darin, dass die Polizei beim Verkehrssünder einen direkten Drogenkonsum beim Fahrer während seiner Einflussnahme im Straßenverkehr feststellt, etwa durch Joints um Aschenbecher oder frischen Drogengeruch. Dies ist in etwa gleichzustellen mit dem Konsum und Besitz aller anderen Drogen außer Alkohol, die nicht nur verkehrstechnische Folgen für den Fahrer bzw. Verkehrssünder haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Read more Comments (3) March 28, 2007